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Nachtbetreuung: Unterstützung und Sicherheit in den Nachtstunden

Die Nachtbetreuung ist eine spezielle Form der Pflegeleistung, die sicherstellt, dass pflegebedürftige Menschen auch während der Nacht gut versorgt sind. Sie wird sowohl in häuslicher Umgebung als auch in Pflegeeinrichtungen angeboten und entlastet pflegende Angehörige, die sonst rund um die Uhr im Einsatz wären.

Was ist die Nachtbetreuung?

Die Nachtbetreuung umfasst pflegerische und betreuerische Maßnahmen, die in der Zeit von etwa 22 Uhr bis 6 Uhr morgens durchgeführt werden. Sie ist besonders wichtig für Menschen, die aufgrund von Erkrankungen wie Demenz, eingeschränkter Mobilität oder anderen gesundheitlichen Problemen auch nachts auf Hilfe angewiesen sind. Ziel ist es, die Sicherheit und das Wohlbefinden der Betroffenen während der Nacht sicherzustellen.

 

Wer benötigt eine Nachtbetreuung?

Nachtbetreuung ist für Personen erforderlich, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes nachts nicht alleine bleiben können. Dies betrifft unter anderem:

  • Menschen mit Demenz, die nachts unruhig sind oder orientierungslos umherwandern.
  • Personen mit Inkontinenz, die regelmäßig Unterstützung bei Toilettengängen benötigen.
  • Pflegebedürftige mit eingeschränkter Mobilität, die nicht selbstständig aufstehen oder sich im Bett umdrehen können.
  • Patienten mit chronischen Erkrankungen oder schweren Behinderungen, die kontinuierlich überwacht werden müssen.

Arten der Nachtbetreuung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Nachtbetreuung, je nach Bedarf und individueller Situation:

  • Häusliche Nachtbetreuung: Eine Pflegekraft kommt für die Nachtstunden ins Haus und übernimmt Aufgaben wie das Umlagern, Toilettengänge oder die Gabe von Medikamenten. Diese Form der Betreuung eignet sich besonders für Menschen, die in ihrer gewohnten Umgebung bleiben möchten, jedoch nachts Hilfe benötigen.
  • Stationäre Nachtbetreuung: In Pflegeeinrichtungen oder betreuten Wohnformen steht geschultes Personal zur Verfügung, das die Bewohner in der Nacht versorgt. Diese Option bietet eine umfassende Betreuung in einer spezialisierten Umgebung.
  • Tages- und Nachtpflege: In Kombination mit einer Tagespflege kann auch eine Nachtpflege in spezialisierten Einrichtungen in Anspruch genommen werden, wenn die Betreuung zu Hause nicht möglich ist. Dies entlastet pflegende Angehörige und bietet den Pflegebedürftigen eine professionelle Betreuung.

 

Leistungen der Nachtbetreuung

Die Nachtbetreuung umfasst verschiedene Leistungen, die individuell auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen abgestimmt werden. Dazu gehören:

  • Körperliche Pflege: Unterstützung beim Umlagern, Hilfe beim Toilettengang oder beim Wechseln von Inkontinenzmaterialien.
  • Medikamentengabe: Verabreichung von Medikamenten nach ärztlicher Anweisung.
  • Überwachung: Kontrolle der Vitalzeichen und Beobachtung des Gesundheitszustandes, um im Notfall sofort handeln zu können.
  • Beruhigung: Betreuung bei nächtlicher Unruhe oder Angstzuständen, vor allem bei Demenzerkrankungen.


Voraussetzungen für die Nachtbetreuung

Um eine Nachtbetreuung in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
  • Es muss nachgewiesen werden, dass auch während der Nachtstunden pflegerische Maßnahmen notwendig sind.
  • Eine ärztliche Bescheinigung oder ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) kann zur Untermauerung des Antrags erforderlich sein.

 

Wie wird die Nachtbetreuung finanziert?

Die Kosten für die Nachtbetreuung können teilweise über die Pflegeversicherung gedeckt werden, abhängig von der Art der Betreuung und dem Pflegegrad des Betroffenen. Folgende Finanzierungsquellen stehen zur Verfügung:

  • Pflegesachleistungen: Bei der häuslichen Nachtbetreuung durch einen Pflegedienst können die Kosten als Sachleistung abgerechnet werden.
  • Entlastungsbetrag: Ein monatlicher Betrag von 125 Euro kann für Nachtbetreuung genutzt werden.
  • Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: Wenn die Nachtbetreuung temporär durch externe Kräfte übernommen wird, können diese Leistungen in Anspruch genommen werden.


Wie wird die Nachtbetreuung beantragt?

Der Antrag auf Nachtbetreuung wird bei der Pflegekasse der Krankenkasse gestellt, bei der der Pflegebedürftige versichert ist. Folgende Schritte sind notwendig:

  • Bedarf feststellen: Durch den Pflegegrad oder eine ärztliche Empfehlung wird der Bedarf für eine Nachtbetreuung nachgewiesen.
  • Antrag einreichen: Der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen stellen den Antrag bei der Pflegekasse.
  • Prüfung durch den MDK: In manchen Fällen wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen hinzugezogen, um den tatsächlichen Bedarf zu bewerten.
  • Entscheidung: Die Pflegekasse entscheidet über die Bewilligung der Nachtbetreuung.


Fazit

Die Nachtbetreuung bietet pflegebedürftigen Menschen die notwendige Unterstützung in den Nachtstunden und entlastet pflegende Angehörige. Sie ist besonders wichtig, wenn der Betroffene auch nachts nicht alleine gelassen werden kann. Eine rechtzeitige Antragstellung und die Abstimmung der Leistungen auf die individuellen Bedürfnisse sind hierbei entscheidend.

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