Pflegehilfsmittel: Was Sie wissen sollten
Pflegehilfsmittel sind unverzichtbare Produkte, die die häusliche Pflege von Pflegebedürftigen erleichtern. Sie unterstützen sowohl pflegebedürftige Personen als auch deren Angehörige, indem sie den Pflegealltag sicherer und effizienter gestalten. Pflegehilfsmittel sind speziell entwickelt, um körperliche Belastungen zu reduzieren, Mobilität zu fördern und hygienische Bedingungen aufrechtzuerhalten.
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Gegenstände oder technische Hilfsmittel, die pflegebedürftige Personen in ihrem täglichen Leben unterstützen. Diese Produkte sind oft notwendig, um die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern und deren Pflege zu erleichtern. Sie unterscheiden sich von medizinischen Hilfsmitteln, da sie primär für die Pflege, nicht für die medizinische Behandlung verwendet werden.
Arten von Pflegehilfsmitteln
Pflegehilfsmittel lassen sich in zwei Kategorien unterteilen: technische Pflegehilfsmittel und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
Technische Pflegehilfsmittel
Technische Pflegehilfsmittel sind langlebige Produkte, die meist zur Erleichterung der Mobilität und Sicherheit beitragen. Dazu gehören:
- Pflegebetten
- Rollstühle
- Gehwagen
- Patientenlifter
- Notrufsysteme
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Diese Hilfsmittel werden regelmäßig verbraucht und dienen vor allem der Hygiene und dem Schutz der pflegebedürftigen Person. Typische Beispiele sind:
- Einmalhandschuhe
- Bettschutzeinlagen
- Desinfektionsmittel
- Schutzschürzen
- Mundschutz
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel können von Menschen mit anerkanntem Pflegegrad beantragt werden. In Deutschland haben Personen, die in eine der Pflegegrade 1 bis 5 eingestuft sind, Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Wichtig ist, dass die Pflege überwiegend zu Hause oder in einer häuslichen Umgebung stattfindet. Dies gilt auch für die Pflege durch Angehörige.
Wie beantragt man Pflegehilfsmittel?
Der Antrag auf Pflegehilfsmittel kann bei der Pflegekasse gestellt werden. Hierfür genügt in der Regel ein formloser Antrag, der jedoch genaue Angaben über die Notwendigkeit der Hilfsmittel enthalten sollte. Pflegebedürftige oder deren Angehörige können die Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu einem monatlichen Betrag von 40 Euro (Stand: 2023) beantragen.
Schritte zur Beantragung:
- Pflegegrad feststellen: Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad.
- Bedarf prüfen: Feststellen, welche Hilfsmittel benötigt werden.
- Antrag bei der Pflegekasse einreichen: Formlos, oft reicht auch ein Gespräch mit dem zuständigen Pflegeberater.
- Kostenübernahme abwarten: Nach Prüfung übernimmt die Pflegekasse in der Regel die Kosten.
Vorteile von Pflegehilfsmitteln
Pflegehilfsmittel bieten zahlreiche Vorteile, die den Alltag sowohl für Pflegebedürftige als auch für pflegende Angehörige erleichtern:
- Reduzierung körperlicher Belastungen für Pflegekräfte
- Verbesserte Sicherheit und Hygiene
- Förderung der Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen
- Vermeidung von Unfällen und Verletzungen
- Unterstützung bei der Mobilität
Fazit
Pflegehilfsmittel sind eine essenzielle Unterstützung in der häuslichen Pflege. Sie verbessern die Lebensqualität von Pflegebedürftigen und entlasten pflegende Angehörige. Durch die richtige Auswahl und Beantragung der Hilfsmittel kann der Pflegealltag erheblich erleichtert werden.
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Wenn Sie keine Pflegeleistungen benötigen, sondern sich nur etwas Hilfe im Haushalt wünschen, können wir die folgenden Aufgaben für Sie übernehmen:
- den Einkauf (gern gemeinsam mit Ihnen)
- die Reinigung der Wohnung
- das Geschirrspülen
- das Waschen, Trocknen und Bügeln der Wäsche
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