Grundpflege nach SGB XI
Zur Grundpflege gehören alle nicht medizinischen Pflegeleistungen, die Ihrem Wohlbefinden dienen. Sie umfasst unterschiedliche Bereiche des täglichen Lebens. Insbesondere gehören zu den Leistungen der Grundpflege die tägliche Körperpflege, die Nahrungsaufnahme und die Mobilität. Erfahren Sie im folgenden Text, welche Maßnahmen Bestandteil der Grundpflege sind, wie sie sich von der Behandlungspflege unterscheidet und aus welchen Mitteln die Grundpflege finanziert wird.
Welche Leistungen gehören im Einzelnen zur Grundpflege Hagen?
Leistungen der Grundpflege stehen Ihnen zu, wenn Sie einen Pflegegrad zwischen 1 und 5 besitzen und Unterstützung bei täglichen, nicht medizinischen Verrichtungen benötigen. Welche Leistungen Sie erhalten, richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf. Die Grundpflege umfasst folgende Unterstützungsmöglichkeiten:
- Allgemeine Körperpflege (Waschen, Duschen oder Baden)
Diese Leistungen kann, je nach Bedarf, nur das Waschen einzelner Körperteile umfassen. - Haarwäsche
- Lagern und Betten
Dazu gehört eine zweckmäßige Ausstattung des Bettes mit Lagerungshilfen, die ein angenehmes Liegen und Sitzen innerhalb und außerhalb des Bettes ermöglichen. - Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Das kann ein anreichen der Nahrung oder die Hilfe bei der Aufnahme von Flüssigkeiten sein. - Zubereiten von Mahlzeiten
- Verabreichung der Sondenkost bei PEG (Magensonde)
- Darm- und Blasenentleerung
Die Leistungen umfassen die Hilfe bei der Ausscheidung, einschließlich Erbrochenem, Schleim und Speichel. Dazu gehört die Bereitstellung und Säuberung der entsprechenden Pflegeutensilien.
Bei Inkontinenz oder nach Darmoperationen sind das Leeren und Entsorgen des Sekretbeutels von Urinal- und Dauerkathetern, das Wechseln von Windeln oder die Stomapflege Bestandteil der Pflegeleistungen. - Begleitung bei Aktivitäten
- Reinigung und Wechseln der Wäsche
Auch ein bloßes Bereitlegen von Bekleidung kann Bestandteil dieser Pflegeleistung sein. - Mobilisation
Das ist ein gezieltes Training zur Förderung der Beweglichkeit einzelner Körperteile oder des gesamten Körpers. Bei bettlägrigen Pflegebedürftigen wird es im Liegen durchgeführt.
Sie sehen, dass die Grundpflege Hagen alle wiederkehrenden Maßnahmen umfasst, die Ihnen den Alltag erleichtern. Die Versorgung können entweder pflegende Angehörige oder sonstige ambulante Pflegepersonen sowie ein Pflegedienst übernehmen. Grundpflege kann ambulant im eignen Zuhause sowie bei einem teilstationären oder stationären Aufenthalt in einem Pflegeheim erbracht werden.
Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige
Pflegen Sie zu Hause einen Angehörigen, steht Ihnen dafür, abhängig von dessen Pflegegrad, Pflegegeld in einer bestimmten Höhe von der Pflegeversicherung zu. Erbringt hauptsächlich ein Pflegedienst die Leistungen der Grundpflege, dann bekommen Sie von der Pflegeversicherung eine ambulante Sachleistung. Diese soll eine professionelle Pflege erleichtern.
Beratung zur Beantragung eines Pflegegrads bekommen Sie in einem unserer früheren Blogartikel: Beratungseinsätze des MDK – Zweck und Nutzen.
Grundpflege nach dem individuellen Bedarf
In welchem Umfang Leistungen der Grundpflege erbracht werden, richtet sich nach dem Grad Ihrer Hilfsbedürftigkeit. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie die kleine Grundpflege in Anspruch nehmen, wenn Sie nur Hilfe in geringfügigem Umfang benötigen. Sie erhalten dabei beispielsweise Unterstützung beim Waschen bestimmter Körperteile, die Sie selbst schlecht erreichen, oder Hilfe beim Anziehen und Zubinden der Schuhe. Sind Sie durch Ihre Pflegebedürftigkeit in einem höheren Maße eingeschränkt, steht Ihnen unser Angebot der großen Grundpflege offen. Dabei leisten unsere Pflegekräfte Hilfe bei der Ganzkörperwäsche, beim Reinigen der Zähne oder der Gebissreinigung sowie beim Gang zur Toilette.
Die Ganzkörperwäsche erfolgt, je nach Ihrer körperlichen Verfassung, im Stehen, Sitzen oder Liegen. Zur großen Grundpflege gehört die vollständige Übernahme der Mundhygiene, während Sie bei der kleinen Grundpflege dabei lediglich eine Unterstützung erhalten.
Beim Gang zur Toilette legen unsere Pflegefachkräfte höchsten Wert auf Hygiene, um Sie vor Infektionen zu bewahren. Sie erhalten Hilfe beim Stuhlgang und Wasserlassen und bei allen damit verbundenen hygienischen Maßnahmen. Die Unterstützung umfasst selbstverständlich die Reinigung aller Arten von Hilfsmitteln wie Kathetern, Urinbeuteln, etc.
Mitarbeiter
Schüler
Kunden
Beratungs Kunden
Ernährung und Mobilität in der Grundpflege Hagen
Pflegebedürftige Personen haben teilweise Schwierigkeiten mit der selbständigen Aufnahme flüssiger oder fester Nahrung. Deshalb leisten wir dabei Unterstützung im benötigten Umfang. Wenn eine PEG Magensonde gelegt ist, weil Sie aufgrund von Schluckbeschwerden die Nahrung nicht mehr auf herkömmliche Weise zu sich nehmen können, leisten wir in der Grundpflege Hagen Hilfe bei der Sondenernährung.
Konkret umfasst die Unterstützung bei der Ernährung folgende Tätigkeiten:
- Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
- Entfernung von potenziell gefährlichen Nahrungsbestandteilen wie Knochen und Gräten
- Anreichen des Essens
- Hilfe bei der Aufnahme fester und flüssiger Nahrung und Getränke
- Pflege der Sonde
Zur Mobilität leisten wir in der Grundpflege in folgendem Umfang Hilfe:
- Aufstehen und zu Bett gehen
- An- und Ausziehen der Kleidung
- Freies Bewegen in der eigenen Wohnung
- Begleitung zum Arzt und zu regelmäßigen ärztliche Maßnahmen wie Dialyse
Wie wird die Grundpflege Hagen finanziert?
In einem Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen, wer die Kosten für die Grundpflege anteilig trägt. Das ist bei Vorliegen eines Pflegegrades die Pflegeversicherung. Soweit ein Arzt die Pflegeleistungen verordnet hat, ist die Krankenkasse für die Kostenübernahme zuständig. Da die Kosten von den Leistungsträgern nur anteilig übernommen werden, verbleibt für Sie als Pflegebedürftigem ein Eigenanteil.
Erhalten Sie Grundpflege nach dem SGB V oder dem SGB XI?
Nehmen Sie die Leistungen der Grundpflege Hagen aufgrund einer ärztlichen Verordnung in Anspruch, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung dafür anteilig die Kosten. Die Pflegekasse muss nach dem SGB XI leisten, wenn bei Ihnen ein Pflegegrad ermittelt ist. Jedoch übernehmen weder die Krankenversicherung noch die Pflegeversicherung die Kosten der Grundpflege im vollen Umfang. Für Sie verbleibt ein Eigenanteil, den Sie selbst oder Ihre Angehörigen zu tragen haben. Die Differenz zwischen den Versicherungsleistungen und den tatsächlichen Kosten wird als Pflegelücke bezeichnet. Diese kann durch eine zusätzliche private Pflegetagegeldversicherung geschlossen werden.
Haben Sie noch Fragen zu den Leistungen unseres Pflegedienstes? Dann schreiben Sie uns.
So geht's!
Kontakt aufnehmen
Rufen Sie uns an oder kommen Sie uns gerne einfach in unserem Büro besuchen.
Kostenlos beraten lassen
In einem individuellen Beratungstermin klären wir alle offene Fragen und planen die Zusammenarbeit.
Los geht's
Ist alles geklärt, beginnen wir am besprochenen Tag mit der Pflege.